Nicht nur für unsere Patienten.
Wer kommt für die Kosten der Behandlung auf?
Logopädie ist ein Heilmittel und muss ärztlich verordnet werden. Die Kosten für die
Behandlung werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Eine Heilmittelverordnung können Hausärzte, HNO-Ärzte oder Phoniater, Kinderärzte,
Neurologen, Kieferorthopäden ausstellen.
Der Behandlungsbeginn muss jedoch spätestens nach 14 Tagen ab Austellungsdatum
der Verordnung erfolgen.
Zuzahlungen
Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres. Erwachsene tragen einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten
sowie 10 Euro Verordnungsgebühr.
Für Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung übernimmt die Kosten die Krankenkasse.
Wo Sie uns finden
Lange Str.115
39340 Haldensleben
Tel: 03904/ 498888
Fax: 03904/ 498699
email: leskow@logo-leskow.de
web: www.logopädie-leskow.de
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